Plötzliche und kurzfristige Erkrankungen (bis max. 3 Tage) 

Längerfristige Krankheit

Geplante Fort- und Weiterbildungen

Abordnung zu dienstlichen Verpflichtungen für das Schulamt (z.B. Moderatorentätigkeit, Schulleiterkonferenzen, etc.)

Klassenfahrten, Exkursionen und Klassenveranstaltungen

Sportfeste und Projekttage

Betriebspraktika, Betriebsbesichtigungen, Besuche im BIZ und in den BBS

Prüfungen und Unterrichtsbesuche

Dadurch wird Vertretungsunterricht erforderlich oder es entsteht unvermeidbarer Unterrichtsausfall. Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan geregelt und wird mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts weitgehend zu erhalten und möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen. Diese Vertretungsstunden müssen organisiert und besetzt werden. Das verlangt ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, insbesondere bei den Lehrkräften. Sie müssen von einem Augenblick auf den anderen möglicherweise in eine fremde Lerngruppe oder ein anderes Fach übernehmen. Schüler dagegen nehmen Vertretungsunterricht nur dann ernst, wenn ihn die Lehrer selbst auch ernst nehmen.

Vertretungsunterricht soll sinnvoll sein!

Dies ist der Fall, wenn ...

die Vertretungsstunde dem geplanten Regelunterricht möglichst entspricht.

der Unterricht in dem jeweiligen Fach fortgeführt werden kann.

in dem jeweiligen Fach zusätzliche Übungen und Wiederholungen durchgeführt werden. Dazu kann auch die sinnvolle Recherche im Internet gehören, die sich auf ein gerade behandeltes Thema bezieht und zu konkreten Ergebnissen führt.

die Vertretungsstunde in sinnvoller Weise andere schulische Aufgabenfelder aus den Bereichen Mobilitätserziehung, Medienkompetenz, Methodenkompetenz, Gewaltprävention oder Drogenprävention zum Inhalt hat.

die Unterrichtszeit für andere pädagogisch sinnvolle Aktionen genutzt wird, für die sonst zu wenig Zeit ist (z.B. Klassengespräche).

Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn ...

die Klasse lediglich beaufsichtigt wird,

die Klasse Hausaufgaben machen darf (im Einzelfall können sie sich jedoch als  situationsgerecht erweisen),

die Klasse einen Film ansehen soll, der mit dem aktuellen Unterricht nicht in Beziehung steht.

die Klasse zweckfrei im Internet surft.

An den Fachunterricht des fehlenden Fachlehrers kann in Einzelstunden nur selten angeknüpft werden. Also ist es notwendig, die Gestaltung von Vertretungsstunden als eine eigene didaktische Aufgabe zu verstehen und zu lösen. Vertretungsunterricht überzeugt die Schüler am ehesten dann, wenn der Vertretende ein interessantes Thema sicher zu präsentieren und zu gestalten vermag. Deshalb sollte jeder Lehrer eine didaktische Reserve von geeigneten Themen so zur Verfügung haben, dass er sie ggf. von einem Moment auf den anderen und ohne Vorbereitung zu behandeln vermag.

Um den Ausfall an Unterricht so gering wie möglich zu halten, müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden.

Ziele des Vertretungsunterrichts

  1. 1.Ziel ist die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
  2. 2.Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern schaffen.

Organisatorische Regelung des Vertretungsunterrichts

In einer normalen Regelschule mit Halbtagsbetreuung müssen Vollzeitlehrkräfte jeden Tag fast lückenlos von der ersten bis zur letzten Stunde Unterricht erteilen und es gibt keinerlei Personalreserve für Vertretungsfälle. Nur, wenn man auf die Lehrerinnen in Teilzeit zurückgreift, (die ihre Teilzeit eigentlich nicht gewählt haben, um ständig für Vertretung zur Verfügung zu stehen), oder auf Kosten der Unterrichtsversorgung Lehrkräfte nicht mit ihrer vollen Unterrichtsverpflichtung im Stundenplan einsetzt, lässt sich überhaupt ein sinnvolles Vertretungskonzept aufstellen und durchführen.

Jede Stunde Vertretung bedeutet Mehrarbeit für die betroffenen Lehrkräfte und Überstunden müssen irgendwann abgebaut werden, weil eine finanzielle Abgeltung ausgeschlossen ist. Jede Mehrarbeit dieser Art aber verschlechtert damit die Lehrerversorgung der Schule entweder sofort oder in Zukunft.

Aufgrund der Altersstruktur der Kollegien und der Belastungssituation vor allem der jungen Kolleg/innen ist ein hoher Krankenstand keine Ausnahme. Trotz der strengen Regelungen zur Anrechnung von Minus-Stunden und trotz der Möglichkeit, gelegentlich Plus-Stunden „abzuhängen“ ist daher ein hohes Plusstundenkonto bei vielen Lehrkräften die Regel.

Diese Vorüberlegungen führen dazu, nicht alle ausfallenden Stunden auch wirklich zu vertreten. Maßstäbe dazu sind:

Fachfremder Vertretungsunterricht ist zwar dem ausfallenden Fachunterricht nicht gleichwertig, kann aber ein sinnvoller Ersatz sein. Grundkompetenzen für das entsprechende Fach oder die entsprechende Klasse sollen gefördert werden. Übergeordnete Inhalte wie Konzentrationsübungen, Sozialtraining, Methodentraining oder Interaktionsspiele können ebenfalls durchgeführt werden (soziale Kompetenzen und Lernkompetenzen).

Ein wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Lehrerstunden. Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt und ausgewogen auf alle Kollegen verteilt werden.

Die Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler nicht unbeaufsichtigt zu lassen, wenn sie in der Schule sind.

Die gleichmäßige Versorgung aller Klassen mit Unterricht und daher die „gerechte“ Verteilung längerfristiger Ausfälle.

Der Grundsatz des Gesetzgebers, dass Kinder ab der 5. Klasse zu Hause nicht mehr ständig beaufsichtigt werden müssen. Das bedeutet, dass in einer nicht-verlässlichen Regelschule ohne Vertretungsreserve Randstunden kurzfristig und u. U. ohne Vorankündigung entfallen können.

 Organisatorische Vorbereitung der Schule auf absehbaren Unterrichtsausfall:

In den Lehrereinsatzplänen werden Lehrkräfte - unter der Voraussetzung, dass die Unterrichtsversorgung der Schule dies zulässt - unterhalb ihrer Regelarbeitszeit eingesetzt – dies führt zu Minusstunden, die durch Vertretungsunterricht abgebaut werden können.

Den Klassen werden stellvertretende Klassenlehrer/innen zugeordnet, damit die Klassen beim Ausfall des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin von einer anderen Lehrkraft betreut werden können.

Jede Lehrkraft, die selbst weiß, dass sie zu einem bestimmten Termin nicht unterrichten kann, stellt den Vertretungslehrkräften Planungsvorschläge und ggf. Arbeitsunterlagen für die Vertretungsstunden zur Verfügung.

Bei absehbar längerfristigen Erkrankungen informiert die betroffene Lehrkraft von sich aus sofort die Schulleitung. Weiterhin setzt sie sich bei ihrem Arzt/ihrer Ärztin dafür ein, dass diese/r möglichst umgehend die voraussichtliche gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigt. Bei Vorliegen dieser Information beantragt die Schulleitung eine Feuerwehrlehrkraft bei der Landesschulbehörde.

In jeder Klasse werden Telefonketten eingerichtet, abgesprochen und beim Vertretungsplaner hinterlegt, um eine rasche Benachrichtigung der Klasse im Ausnahmefall am Nachmittag oder Abend vornehmen zu können. Die Fachkonferenzen aller Fächer bereiten langfristig nach Jahrgängen sortiertes Übungs­material vor, mit den fachfremde Lehrerinnen und Lehrer sinnvoll spontanen Vertretungsunterricht gestalten können.

Wenn Klassen nicht im Haus sind (Klassenfahrten, U-Gänge etc.), kann der Vertretungsplaner - nach Abwägung im Einzelfall - davon betroffene klassenübergreifende Kurse wie WPKs zusammenlegen oder auch ausfallen lassen, um Lehrerstunden einzusparen.

In der täglichen Praxis gehen wir nach folgendem Prinzip vor:

Kurzfristiger Ausfall einer Lehrkraft:

Wenn absehbar ist, dass eine Lehrkraft am folgenden Tag nicht da sein wird, fällt der entsprechende Unterricht in der 1. und der 6., manchmal auch in der 2. und 5. Stunde aus. Die Kernzeiten, also in der Regel die 2. – 5., in Ausnahmefällen mindestens die 2. - 4. Stunde, versuchen wir durch Vertretungsunterricht abzudecken.

Dabei suchen wir zunächst nach Lehrkräften, die in der entsprechenden Klasse unterrichten, die also ihren normalen Unterricht in dieser Zeit weiterführen können. Die zweitbeste Lösung wird ein Fachlehrer sein, der sich rasch einen Überblick über den Lernstand der Klasse verschaffen und sinnvoll dort ansetzen kann. Erst wenn Beides nicht geht, muss ein anderer freier Lehrer diese Klasse beaufsichtigen und wird dort lehrplanunabhängigen Unterricht nach unseren Grundsätzen erteilen.

In Einzelfällen – und dies besonders in der Eingangsstufe – kann eine plötzlich unbetreute Klasse auch einmal auf die Parallelklassen aufgeteilt werden. Diese Lösung bietet sich aber in der Regel nicht an, da sonst der Unterricht beider betroffener Klassen ineffektiv sein wird.

Sollten durch eine Häufung von außergewöhnlichen Ereignissen und Krankheiten überhaupt zu wenig freie Lehrer verfügbar sein, kann es geschehen, dass eine Klasse einen unterrichtsfreien „Häuslichen Arbeitstag“ erhält. Dieser Fall sollte die Ausnahme bleiben und möglichst in einer Klasse nicht mehrmals pro Halbjahr vorkommen.

Ein unterrichtsfreier Tag mit sinnvollen Hausaufgaben für die Kinder bringt vielleicht mehr, als vier oder fünf Stunden Vertretungsunterricht bei fremden Lehrern.

Langfristiger Ausfall einer Lehrkraft:

Bei längerfristigem Ausfall einer Lehrkraft, insbesondere wenn sie Hauptfächer unterrichtet, wird eine separate Vertretungsregelung mit Stundenplanänderung entwickelt. Entsprechende Fachlehrkräfte werden aus „weniger wichtigen“ Stundenplanbereichen (WPKs, AGs etc.) herausgelöst und in den betroffenen Klassen eingesetzt. Ist eine solche Lösung nicht möglich, wird der entsprechende Unterricht in anderen Klassen des Jahrgangs gekürzt, um Stunden für eine Fachvertretung zu gewinnen.

Der Vertretungsplaner wählt die jeweils geeigneten Vertretungslehrkräfte aus und setzt sie im Vertretungsplan ein. Ein Vertretungsplan wird im Lehrerzimmern und am Schwarzen Brett für die Schülerinnen und Schüler ausgehängt. In Notfällen wird die Telefonkette zur Benachrichtigung der Klassen genutzt.

Für die Lehrkräfte gilt:

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.

Vertretungsunterricht ist grundsätzlich verbindlicher (Fach-) Unterricht.

Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Lehrern und Lehrerinnen.

Alle Lehrkräfte nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand des Vertretungsplans und unterrichten gegebenenfalls die jüngeren Klassenstufen. Sie beachten ebenfalls die zur Vertretung angefallenen Pausenaufsichten.

Bei vorhersehbaren Vertretungen muss die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen für diesen Unterricht beim Vertretungsplaner oder in den betroffenen Klassen deponieren, auf die die Vertretungslehrer zurückgreifen können.

Bei unvorhergesehener Abwesenheit muss dies telefonisch bis spätestens 07.20 Uhr gemeldet sein und zwar auch dann, wenn die Lehrkraft erst zur zweiten oder einer späteren Stunde Unterricht hat. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit soll möglichst mitgeteilt werden.

Falls möglich, soll bei unvorhergesehener Abwesenheit von den Fachlehrer/innen DE, MA oder EN oder von der Fachlehrkraft der vorangegangenen Stunde Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Gestellte Aufgaben sollten für mindestens 30 Minuten Unterricht ausreichen.

Absehbare Verlängerungen einer schon gemeldeten Krankheit werden unbedingt bereits am letzten Krankheitstag ebenfalls schon bis 07.20 gemeldet, damit der Vertretungsplaner den Plan für den nächsten Tag anpassen kann.

Bei vorhersehbaren Vertretungsfällen soll die zu vertretende Lehrkraft Vertretungsunterlagen bzw. Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können oder bei denen selbständiges Arbeiten der Klasse angeordnet werden kann. Gestellte Aufgaben sind von der Lehrkraft zu kontrollieren, die die Aufgaben gestellt hat.

Zuständigkeit für die Bereitstellung der Vertretungsaufgaben: 1. Fachlehrer, 2. vertretende Lehrkraft

Für die Schülerinnen und Schüler gilt:

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.

Vertretungsunterricht ist grundsätzlich verbindlicher (Fach-) Unterricht.

Alle Schüler und Schülerinnen nehmen den Vertretungsplan beim Betreten des Gebäudes zur Kenntnis.

Die gewählten Klassensprecher und -sprecherinnen oder andere dafür gewählte Schüler und Schülerinnen einer Klasse fragen bei Unklarheiten im Vertretungsplan den Vertretungsplaner und teilen Änderungen im Vertretungsplan im Laufe des Tages der Klasse mit. Sie informieren die Klasse auch über Unterrichtsausfall am kommenden Tag in der ersten Stunde.

Die Klassen halten die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen Materialien bereit.

Sollte die Lehrkraft, die zum Vertretungsunterricht eingesetzt worden ist, nicht im Unterrichtsraum eintreffen, so benachrichtigt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin umgehend Lehrkräfte im Lehrerzimmer oder das Sekretariat.

Scharnebeck, November 2012

Griebel, SL

Suche