Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung…………………………………………...……..…………                         Seite 2

2. Schule und Gewalt – Konflikte zwischen institutionellem
   Zwang und jugendlicher Lebenswelt
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3. Präventionsmaßnahmen an der SaS

A. Unterscheidung Prävention, Intervention, Nachsorge.…..                      Seite 5

B. Übersicht über die Präventionsmaßnahmen………………                      Seite 5

4. Anhang

Die Schulcharta………………………………………………….                       Seite 13

1. Einleitung

Das vorliegende Konzept setzt sich mit verschiedenen Gewalterscheinungsformen an Schulen sowie den Präventionsmöglichkeiten, die Schule als öffentliche Bildungs- und Sozialisationsinstitution vorhält, auseinander.

In vielen Bereichen greift das Gewaltpräventionskonzept dabei auf die Angebote des Beratungs- und des Sicherheits-Konzepts der Schule zurück. Es bildet mit diesen eine sich ergänzende und vernetzte Einheit.

 

2. Schule und Gewalt – Konflikte zwischen institutionellem Zwang und jugendlicher Lebenswelt

Schule ist ein einzigartiger Lern- und Lebensort, an dem Kinder und Jugendliche durch die Schulpflicht zusammengeführt werden. Dadurch wird Schule auch zu einem Ort, an den Konflikte aller Art täglich „mitgebracht“ werden. In der Interaktion mit anderen Gleichaltrigen werden diese Konflikte dann in der Schule ausgetragen, oft auch ohne den direkten Bezug zu Schule oder deren Regularien erkennen zu lassen.

Lehrer/innen und Schüler/innen sehen sich nach übereinstimmenden empirischen Erhebungen an Schulen häufig unterschiedlichsten Formen von Gewalt ausgesetzt. Das hat zum einen zur Folge, dass die Beteiligten sich heute sensibilisierter und konstruktiver mit der Thematik auseinandersetzen, zum anderen aber auch Öffentlichkeit und Medien aufmerksamer geworden sind.

Die Schulpolitik reagiert auf diese Phänomene seit einigen Jahren u.a. mit der Einrichtung von Ganztagsangeboten, Sozialtrainings, Schulsozialarbeit und der vermehrten Einbeziehung des Sozialraums.

Schulen erscheinen dabei leider oft als Kristallisationspunkt von Gewalt, nicht selten werden sie auch durch ihre spezifischen Organisationsstrukturen mitverantwortlich für das Entstehen von Gewalt gemacht. Dabei wird oft übersehen, dass es für Gewalt unter Kindern oder gegenüber Lehrer/innen keine monokausalen Erklärungen gibt, sondern Gewaltformen besonders bei Jugendlichen und Heranwachsenden einem komplexen Bedingungsgefüge entspringen. Die begünstigenden Hauptfaktoren in diesem Gefüge sind:

-      sozioökonomische Lage der Familien (Arbeitslosigkeit, mangelnde Bildung, Perspektivlosigkeit)

-      Sozialisationsdefizite (geringe Toleranz für Konflikte, eingeschränkte Lösungskompetenz)

-      Niedrige Gewalt-Hemmschwelle (Einfluss gewaltbezogener Medien, Defizite im Bereich positiven sozialen Erlebens)

-      Imponiergehabe ( Peer-Group-Einflüsse, Pubertät)

-      Zusammenhang von Gewalt und schwachen Schulleistungen

Da ein belastungsfähiges Selbst vor allem in sicheren Beziehungen zu wichtigen Bezugspersonen entsteht (z.B. die frühe Eltern-Kind-Bindung), wird wieder deutlich, wie wichtig es ist, eine möglichst stabile Beziehung der Kinder zu Eltern, Erzieher/innen in der Kita sowie Lehrer/innen zu stützen. Denn auch ein gutes Verhältnis zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen beugt der Ausübung von Gewalt vor.

Auf der anderen Seite gibt es auf schulischer Seite eine Reihe von Faktoren, die durch administrative Organisationsformen, den öffentlichen Auftrag von Schule und eine Veränderung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen begünstigt werden:

-      Autoritätsverlust von Lehrkräften

-      unzureichende bzw. kontraproduktive Instrumentarien schulrechtlicher Möglichkeiten

                                

-      unterschiedliche Erwartungshaltungen von Lehrenden und Schüler/innen (nicht ausreichende Vorbereitung in Studium und Ausbildung)

-      Zusammenhänge von individuell empfundenen Phänomenen wie Langeweile erzeugender Unterricht, Unter- bzw. Überforderungsverhalten, Unruhe in den Klassen usw.

-      Zunahmen von Verhaltensauffälligkeiten mit somatischer oder psychischer Ursache: ADHS, übermäßiger Medienkonsum, (…)

Voraussetzungen für eine ‚gewaltarme Schule’

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine Mischung von verschiedenen Faktoren wie z.B. Gewalt, Ausschluss aus dem sozialen Netzwerk der Schulklassen, schwachen Schulleistungen, mangelndem Selbstwert und negativem Einfluss durch gewaltthematisierende Medien Heranwachsende, die von diesen Mustern geprägt sind, langfristig zu einer Risikogruppe machen. Folgen können gewaltbereites, schulvermeidendes bzw. schulabbrechendes Verhalten sein mit entsprechenden späteren negativen Konsequenzen für die Herausbildung einer selbstbestimmten und verantwortungsbereiten Persönlichkeit im Sinne des §2 NSchG.

Aufgabe von Schule ist es, nicht nur Gewalt zu unterdrücken, sondern ein Milieu zu schaffen und zu fördern, in dem soziale und emotionale Kompetenzen gestärkt werden bzw. sich bewähren können. Eine positive Schulkultur, die der Lernanstrengung von Schüler/innen einen Sinn gibt und ihnen Anerkennung auch bei Schwierigkeiten nicht versagt, kann vor allem dann entstehen, wenn Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Schulumwelt aktiv beteiligt werden und sich mit ihrer Schule, ihrem Lernen und der Klassengemeinschaft identifizieren können.

Gewalt ist die Kehrseite von Verhältnissen, in denen Einzelnen und Gruppen die Möglichkeit fehlt, das eigene Leben aktiv zu gestalten.

3. Präventionsmaßnahmen an der Schule am Schiffshebewerk

  1. A.Grundsätzlich unterscheiden wir:
  • Die Prävention hat zum Ziel, dass Schülerinnen und Schüler ein Verhaltensrepertoire entwickeln können, dass gewaltfreie Konfliktlösungen fördert und ihnen hilft, Selbstvertrauen und Zivilcourage zu entwickeln.
  • Die Intervention dient der Entwicklung eines Erstverhaltens in akuten Situationen, um eine weitere Eskalation zu vermeiden.
  • Die Nachsorge schließlich dient der „Nachbereitung“ von Konflikt- und Gewaltsituationen; sie ermöglicht Opfern wie Tätern die Chance, den Konflikt zu bewältigen, aus ihm zu lernen, eine Wiedergutmachung zu erarbeiten und somit eine neue Eskalation zu verhindern. Eine gelungene Aufarbeitung umfasst außerdem eine geeignete psychosoziale Nachsorge (z.B. Kriseninterventionsteam).

B.  Übersicht über die Präventionsmaßnahmen


B1: Maßnahmen in der Klasse

Aus der Sicht der Schüler ist die eigene Klasse mit den dort unterrichtenden Lehrern die wichtigste soziale Gruppe innerhalb der Schule. Hier wird die meiste Zeit verbracht sowie Beziehungen aufgebaut (auch zwischen Lehrern und Schülern) und somit die Grundlage für ein funktionierendes Schulleben gelegt. Innerhalb der Klasse tauchen aber auch die meisten Konflikte auf oder werden hier bearbeitet.

Zu den Präventionsmaßnahmen innerhalb der Klasse gehören zum Beispiel:

  1. Verfügungsstunde und Einführungswoche in den 5. Klassen
  2. Erarbeitung und Umsetzung von Klassenregeln
  3. Klassenrat
  4. Schülerpaten (Klasse 10) für die 5. Klassen
  5. Projekte, wie z.B. „Fit für’s Leben“
  6. Teambildende Aktivitäten in der Klasse / Klassenfahrten

Zu 1. Verfügungsstunde und Einführungswoche in den 5. Klassen

Am Beginn der 5. Klasse steht in der Oberschule zunächst eine Einführungswoche bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer. Diese Einführungswoche hat u.a. das Ziel, die soziale Integration aller neuen Schülerinnen und Schüler in die neue Klassengemeinschaft voranzutreiben, um keine Außenseiter entstehen zu lassen. In dieser Einführungswoche stellt sich auch die Beratungslehrkraft und die Schulsozialarbeiterin den Schülerinnen und Schülern vor, um die Hemmschwelle zur Annahme eines ggf. notwendigen Hilfsangebotes zu senken.
Alle integrativ beschulten Klassen haben zudem eine Verfügungsstunde in der Hand des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin als festen Bestandteil des wöchentlichen Stundenplanes. In diesen Stunden können u.a. Probleme innerhalb und außerhalb des Klassenverbandes thematisiert und die Klassengemeinschaft durch gemeinsame Aktionen, soziales Lernen… gestärkt werden. Diese Stunde kann durch die Durchführung des Klassenrates strukturiert sein (siehe Punkt A1 / 3.).

Beide Maßnahmen fördern somit die Vermittlung von sozialen Kompetenzen und Konfliktlösungsstrategien und wirken damit präventiv.

Zu 3. Klassenrat

Der Begriff Klassenrat geht ursprünglich zurück auf den französischen Pädagogen Célestin Freinet (1896-1966). In der Pädagogik Freinets wird er als eine „demokratische Gesprächsrunde zu festgelegten Zeiten, in der sich Schüler und Lehrkräfte gemeinsam mit konkreten Situationen aus der Unterrichtsgestaltung und -planung beschäftigen“, (in Blum nach Friedrich / Kleinert 1997, S. 30) verstanden. Die Funktion und der Nutzen diese Klassenrates unter bestimmten Bedingungen wird nach Friedrichs (2004, S. 186f.) in folgenden Punkten sichtbar:

  • Förderung der Gemeinschaft
  • Moralerziehung durch „Gewissenserforschung“
  • Identifikation der / des Einzelnen mit der Klasse bzw. der Schule
  • Vermittlung von Verantwortungsbewusstsein
  • Vermeidung von Disziplinproblemen

Bezüglich der Regelschule ist nach Blum eine Definition von Klassenrat: „Der Klassenrat ist eine regelmäßig stattfindende Gesprächsrunde, in der sich Schüler und die Klassenlehrkraft gemeinsam mit konkreten Anliegen der Klassengemeinschaft (z. B. Ausflüge oder Projekte, Organisationsfragen wie Dienste und Regeln, Probleme und Konflikte) beschäftigen und dafür möglichst einvernehmliche Lösungen finden.“ (Blum, 2006, S. 10) Es werden nach Blum im Klassenrat die Dinge bearbeitet, „die alle angehen und die für das Wohlfühlen von Schülern und Lehrern im Lebensraum Schule Bedeutung haben.“ (a. a. O.)

Zu 4. Paten für die 5. Klassen

Alle neuen Klassen der Oberschule werden von Patenschülern der älteren Klassen (i.d.R. Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen) betreut. Die Paten suchen ihre Klassen regelmäßig während einer Unterrichtswoche auf, nehmen an Einführungsaktivitäten teil und fungieren als Ansprechpartner. Sie erleichtern so einerseits für die 5. Klassen den „Einstieg“ an der weiterführenden Schule und schaffen andererseits ein jahrgangsübergreifendes Klima, dass man vor „den Großen“ keine Angst zu haben braucht. Die Patenschüler selbst profitieren durch ihr soziales Engagement ebenfalls von dieser Maßnahme, denn sie werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt und erfahren Anerkennung für ihre Tätigkeit.

B2: Maßnahmen in der Schule

Das Leben der Schülerinnen und Schüler spielt sich nicht nur im Klassenverband ab, sondern auch in anderen sozialen Feldern wie dem Schulweg, Pausen, Wahlpflichtkursen, Arbeitsgemeinschaften u.ä. Ein zentraler Bestandteil ist die wiederkehrende Verständigung des Kollegiums mit dem Ziel des konsequenten Handelns bei Nichteinhaltung der Regeln. Dies beinhaltet für SuS die Möglichkeit der Wiedergutmachung.

Zu den Präventionsmaßnahmen der Schule als Gesamtheit gehören zum Beispiel:

  1. Kommunikation zwischen Erziehenden und Schule
  2. Förderung eines positiven Raumerlebens
  3. Bewegte Pause, u.a. als Aggressionsabbau und präventive Betätigung (Basketballkörbe, Tischtennisplatten, Spielausleihe…)
  4. Ganztagsschule (Angebot eines guten Mittagessens, Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Forderunterricht…)
  5. Schulische Veranstaltungen
  6. Schüleraustausch mit Frankreich und Polen
  7. Einbindung der Schülerinnen und Schüler in Entscheidungen und schulwichtige Veranstaltungen (z.B. Mitarbeit im Schulvorstand, in der Schülervertretung…)
  8. Schülerpausenaufsichten
  9. Buslotsen
  10. Schulsanitäter (Peschke)
  11. Niederschwellige Konfliktbewältigungsangebote (siehe Beratungskonzept und Anhang 2)
  12. Thema „Gewalt“ im Fachunterricht
  13. Schulsozialarbeit
  14. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §61 NSchG

Zu 1. Kommunikation zwischen Erziehenden und Schule

In unserer Schule gibt es eine Schulcharta als gemeinsamen Orientierungsrahmen, die zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Schüler, den Eltern und dem Klassenlehrer unterschrieben wird (siehe Anlage). Diese befindet sich im Schülerbuch, das jeder Schüler der Oberschule Scharnebeck zu Schuljahresbeginn bekommt. Dieses Schülerbuch dient neben der Organisation des Schulalltages (z.B. der Eintrag von Hausaufgaben, Klassenarbeiten…) auch dem Eintrag von „Lob und Tadel“ und wird wöchentlich von Eltern und Lehrern unterschrieben. Durch diese direkte Rückmeldung von positiven wie negativen Vorfällen im Schulalltag an die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern entsteht eine direkte und geschehensnahe Kommunikation, die mittelfristig deeskalierend wirkt, weil sich Probleme nicht länger „aufstauen“, sondern zeitnah zwischen allen Beteiligten thematisiert werden.

Zu 2. Förderung eines positiven Raumerlebens

Die Schule ist ein Ort des Lebens und Lernens, der eine eigene Landschafts-architektur aufweist. Kahle und unwirtliche Räumlichkeiten erzeugen Fremdheit und lassen den einzelnen verloren gehen. Irritationen in der Gruppe verstärken Gefühle des Unwohlseins und der Aggression. Auch bemisst sich die eigene Wertschätzung an dem Raum in dem ich mich befinde. Eine Schule zum Wohlfühlen, die gewaltpräventiv arbeitet, muss diese Aspekte beachten. Die bauliche Umgestaltung sowie die Zusammenlegung unterschiedlicher Schulzweige an unserer Schule eröffnen hier neue Möglichkeiten. Bewusst gestaltete Klassenräume, Gänge und Aufenthaltsräume sowie neue Raumkonzepte ermöglichen einen weiteren Zugang zu den Jugendlichen. Kreative, selbst gestaltete Lernorte erhöhen darüber hinaus nicht nur den Wohl- und Identifikationsfaktor sondern auch die Lerneffizienz.

Zu 9. Buslotsen

-       Bei dem Buslotsenprojekt, das seit 2011 übergreifend an allen allgemein bildenden Schulen des Landkreises Lüneburg etabliert werden soll, handelt es sich um ein gewaltpräventives Mediationsprojekt, bei dem sich Schüler der 9. und 10. Klassen freiwillig für einen konfliktfreien Schultransport engagieren.

-       Die Buslotsen (9. und 10. Klassen) haben eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe und sind daher zu Schuljahresbeginn Thema in jeder Klasse, auf den Elternabenden und im Schulelternrat.

Die Buslotsen werden in die Gremien eingeladen und stellen ihre Tätigkeit dort vor.

-       Zwei Vertreter der Buslotsen nehmen an der jährlichen Verkehrskonferenz des Schulzentrums Scharnebeck teil.

-       Die Buslotsen haben eine Vorbildfunktion; ihnen wird von Projekt- und Schulleitung sowie von den 1600 Schülern des Schulzentrums Scharnebeck das Vertrauen geschenkt. Machtmissbrauch wird benannt, abgemahnt (Projekt-/ Schulleitung) und führt im Wiederholungsfall zum Ausschluss aus dem Projekt bzw. wird negativ im Zeugnis (Sozialverhalten) vermerkt.

-       Jeder Buslotse betreut zuerst seinen Bus. Die wartenden Schüler stellen sich in einer „Schlange“ vor dem Gitter-Eingang auf. Je ein bis zwei Buslotsen vorne, weitere Buslotsen kontrollieren das Aufstellen in der Wartereihe und hinten. Bei Bedarf wird an anderen Haltestellen ausgeholfen.

-       Das Überqueren der Fahrbahn sowie der Aufenthalt im „Vorgitter-Bereich“ oder Vordrängeln wird unterbunden. Die gilt auch für die Buslotsen!

-       Die Buslotsen unterstützen den Busfahrer während der Fahrt; durch ihre Präsens sollen Konflikte und Vandalismus verhindert werden.

Bei (wiederholten) Verstößen gegen die Regeln an den Haltestellen gilt:

  1. 1.Ansprechen durch Buslotsen und/oder durch Aufsicht führende Lehrkraft am Busplatz („Hinten anstellen“)
  2. 2.Vermerk im Buslotsenordner (ausliegend im Sekretariat)
  3. 3.Mündliche und schriftliche Abmahnung durch die Klassenlehrkraft / die Schulleitung mit Hinweis auf Konsequenzen
  4. 4.Zeitlich befristeter Ausschluss von der Busbeförderung.

Die Tätigkeit der Buslotsen wird als positiver Beitrag für die Schulgemeinschaft im Zeugnis vermerkt. Zudem erhalten sie vom Landkreis Lüneburg eine Urkunde und dürfen an einer Freizeitaktion, gesponsert von Verkehrsbetrieben und Landkreis, teilnehmen.

Zu 10. Schulsanitätsdienst

„Gerade jüngere Menschen tun sich zunehmend schwer, Mitgefühl zu entwickeln…!“
(Ein Duisburger Richter in seinem Urteil gegen drei Skinheads, die gemeinsam einen Menschen getötet haben)

Kinder und Jugendliche sind oft nicht in der Lage, alle Gefahren zu erkennen, ihnen auszuweichen oder mit ihnen umzugehen. Ihr Gefahrenbewusstsein muss deshalb entwickelt, gefestigt und schrittweise erweitert werden.

Schulsanitätsdienste leisten noch wesentlich mehr als die Erstversorgung bei Verletzungen, denn es gibt darüber hinaus eine Reihe von weiteren Vorteilen für Schulen, Eltern und Schüler.

Soziale Aspekte

  • Verbesserung des sozialen Klimas in der Schule
  • Gewaltprävention - denn wer Verletzungen kennt, wird nicht zuschlagen!
  • höheres Sicherheitsgefühl

Pädagogische Aspekte

  • Steigerung des Verantwortungsgefühls und der Hilfsbereitschaft unter den Schülern
  • Steigerung des Selbstwertgefühls durch die Erfahrung, gebraucht zu werden
  • Integration von Schülern, die Kontakte suchen
  • Erweiterung des Schulangebotes durch eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung
  • Kennenlernen eines potenziellen späteren Berufsfeldes

Praktische Aspekte

  • Gewährleistung der Unfallverhütungspflicht der Schule
  • Verfügbarkeit von Ersthelfern für hauseigene Veranstaltungen
  • Kostenlose Mitgliedschaft im Jugendrotkreuz

Zu 13. Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit wirkt insbesondere durch das Angebot der niedrigschwelligen und ganzheitlichen Beratung, Begleitung und Unterstützung einzelner SchülerInnen bei individuellen Problemen (etwa bei familiären Problemen, bei Ängsten, bei Konflikten usw.) gewaltpräventiv. Die Schulsozialarbeiterin ist als Ansprechpartnerin und Vertrauenspersonen in der Regel täglich für die Schüler/-innen präsent. Diese psychosoziale Zuwendung und Verständnis sind wichtig, um Gewalt vorzubeugen. Darüber hinaus wirkt die Schulsozialarbeit präventiv in verschiedenen Projekten (mit). Sie organisiert zum Beispiel Workshops mit dem Lüneburger Schauspielkollektiv zum Thema Mobbing und versucht zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen. Eine genauere Beschreibung der Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit ist dem Beratungskonzept der Schule sowie dem Konzept für die Schulsozialarbeit von PädIn e.V. zu entnehmen.

B3: Externe Unterstützung

In besonderen Fällen greift die Schule auf außerschulische professionelle Institutionen zurück, um angemessen reagieren zu können. Hierzu zählen zum Beispiel:

  1. Sonderpädagogische Förderung
  2. Jugendhilfemaßnahmen (z.B. Schulbegleitung)
  3. Inanspruchnahme externer Nachsorge
  4. Mediation

Zu 2. Jugendhilfemaßnahmen

In Kooperation mit der Jugendhilfe (PädIn – Beratungszentrum SG Scharnebeck bzw. Jugendamt Landkreis Lüneburg) können bei Bedarf Jugendhilfemaßnahmen wie z.B. ‚Schulbegleitung’ eingerichtet werden.

Zu 3. Inanspruchnahme externer Begleitung/Nachsorge

In besonderen Lagen kann die Schule für einzelne Schüler oder Schülergruppen oder für Lehrer/-innen auf die Leistungen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) zurückgreifen wie z.B. die Angebote des ‚Kriseninterventionsteams für Kinder und Jugendliche Lüneburg’ (KIT K/J Lüneburg).

Zu 4. Mediation

Im Bedarfsfall einer externen Konfliktschlichtung besteht die Möglichkeit, ausgebildete Mediatoren in Anspruch zu nehmen (z.B. PädIn – Beratungszentrum SG Scharnebeck, Verein ‚Brückenschlag’).


ANHANG

"Demokratie ist eine Sache der Gesinnung."
(Ricarda Huch 1946)


Schulcharta der Schule am Schiffshebewerk (Oberschule Scharnebeck)


Grundsätze

Jede/r ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich und muss ihre/seine Rechte und Pflichten kennen.
Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer, ebenso die Eltern, müssen zu Rahmenbedingungen beitragen, die die Durchführung konzentrierten Unterrichts ermöglichen, sowie die Pausen und die außerschulische Freizeit erholsam sein lassen.
Wir bemühen uns um Toleranz und Verständnis füreinander, wir begegnen daher allen Angehörigen der Schulgemeinschaft mit Rücksichtnahme, Höflichkeit und Fairness.
Wir verzichten bei der Bewältigung von Konflikten auf jede Form von Gewalt und bemühen uns im Konfliktfall um direkte und konstruktive Lösungen; dazu kann die Einschaltung der Konfliktlotsen gehören.

Vereinbarungen

1. Ich möchte von anderen geachtet werden und gehe deshalb auch selbst entsprechend mit anderen um.
2. Jede Meinung ist wichtig und muss im Rahmen der Gesetze toleriert werden.
3. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können und verhalte mich so, dass auch andere keine Angst zu haben brauchen.
4. Niemand soll mich mobben, zum Beispiel: schlagen, beschimpfen, ausgrenzen oder auf andere Weise verletzen.
5. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich sicher und wohl fühlen kann.
6. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert und achte daher auf Pünktlichkeit und eine angemessene Arbeitshaltung. Mit dem Gebäude, dem Schuleigentum und dem Eigentum anderer will ich pfleglich umgehen.
7. Umweltbewusstes Verhalten und Handeln sind mir wichtig. Deshalb bemühe ich mich um sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie, um Müllvermeidung und um angemessene Müllentsorgung.
8. Ich erwarte den Schutz meiner Gesundheit und respektiere die anderer, indem ich mich an die schulinternen Vereinbarungen bezüglich des Alkohol- und Nikotinkonsums halte.
9. Ich übernehme die notwendigen Aufgaben für die Schulgemeinschaft und bin bereit das Schulleben verantwortlich mit zu bestimmen.

Ich weiß, dass alle meine aufgeführten Wünsche und Vorstellungen nur dann in die Tat umgesetzt werden können, wenn das Zusammenleben zwischen den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern und den Mitarbeitern der Schule angemessen funktioniert. Darum unterstütze ich die Zusammenarbeit nach diesen Regeln, die verbindlich sind.

Ich weiß, dass ich die volle Verantwortung für mein Handeln trage. Maßstab ist für mich nicht das Verhalten anderer, sondern der Inhalt und Grundgedanke dieser Vereinbarung.

Ich stimme den Vereinbarungen der Schulcharta zu und werde mein Verhalten danach ausrichten.
Scharnebeck, den 10.10.2012

Unterschriften:


_______________________(Schülerin/ Schüler)
_______________________(Erziehungsberechtigte/r)

_______________________(Klassenlehrer stellvertretend für die Lehrkräfte)

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