Schulordnung der Schule am Schiffshebewerk, Scharnebeck

 

Vorwort:

Unsere Schule ist für einen großen Teil unseres Tages unser Aufenthaltsort. Wollen wir uns hier gemeinsam wohlfühlen, müssen alle durch rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten dazu beitragen.

Die Schulordnung hat die Aufgabe, das Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule sinnvoll zu regeln.

Schüler[1], die sich nicht an diese Schulordnung halten, müssen mit Ordnungs- und

Erziehungsmaßnahmen rechnen (siehe Punkt 6).

 

  1. VOR Unterrichtsbeginn
  • Die Klassenräume stehen den Schülern in der Regel eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn zur Verfügung.
  • Fahrräder, Motorroller und andere Fahrzeuge werden auf den ausgewiesenen Standplätzen des Schulzentrums abgestellt. Das Befahren des Schulgeländes ist in der Zeit von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr verboten; Ausnahmen erteilt die Schulleitung.
  • Schüler, die erst zur zweiten oder einer späteren Stunde Unterricht haben, halten sich bis zum Unterrichtsbeginn leise im Bereich der Cafeteria/Mensa, der Bibliothek oder auf dem Schulhof auf.
  • Musikabspielgeräte (MP3, CD…) mit und ohne Kopfhörer werden mit dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und verstaut und dürfen erst nach Unterrichtsschluss außerhalb des Schulgeländes wieder benutzt werden. Für dringende Telefonate steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung.
  1. WÄHREND des Unterrichts
  • Ein störungsfreier Unterricht ist für alle Grundbedingung für ein erfolgreiches Lernen und sorgt für ein positives Schulklima.
  • Deshalb sind untersagt:
  • der Betrieb von Mobilfunkgeräten zu privaten Zwecken (Handy/ Smartphone/internetfähige Endgeräte; dieses muss AUSGESCHALTET und in der Schultasche verstaut werden); der Betrieb zu Unterrichtszwecken ist nur auf ausdrückliche Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt
  • das Hören von Musik (siehe Pkt. 1.4), auch mit Smartphone/Handy…
  • das Essen und Trinken  
  • das Kauen von Kaugummi
  • das Tragen von Kopfbedeckungen
  • das Tragen von Winter- und Regenjacken sowie Handschuhen

Das Essen und Trinken ist nur in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt.

  • Toilettengänge sollen innerhalb der Pausen getätigt werden.
  • Auch auf den Gängen des Schulgeländes hat Ruhe zu herrschen.    

  

  1. Pausenregelung
  • Sobald die Lehrkraft die Stunde geschlossen hat, verlassen die Schüler zügig die Unterrichtsräume und gehen auf den Schulhof. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum; ein Pausendienst aus max. zwei Schülern ist möglich. Der Sportplatz, der Busparkplatz, der Schulgarten und der angrenzende Wald sind kein Pausengelände.
  • Die Schüler der 9. (HS) und 10. Klassen (HS/RS) unterstützen die Lehrer bei der Aufsicht der Ein- und Ausgänge. Sie sind dabei allen anderen Schülern gegenüber weisungsbefugt. Dabei ist auf die Spieleausleihe in den 5. und 6. Klassen Rücksicht zu nehmen.
  • Die für den Ordnungsdienst eingeteilten Schüler holen sich die Gerätschaften beim Hausmeister und sammeln auf dem ihnen zugewiesenen Gelände.
  • Notwendige Gänge durch das Schulgebäude (zur Verwaltung, zur Cafeteria und zur Bibliothek) sind in den ersten fünf Minuten der Pause zu erledigen. Dabei ist auf die unterschiedlichen Pausenzeiten des Bernhard-Riemann-Gymnasiums Rücksicht zu nehmen.
  • In den Schlechtwetterpausen dürfen alle Schüler im Gebäude bleiben (nicht in den Klassenräumen).
  • Nach dem ersten Klingeln ist die Pause beendet.
  • Die Schüler und Lehrkräfte gehen am Pausenende unverzüglich zu ihrem Unterrichtsraum oder dem verabredeten Sammelpunkt.
  • Nach dem Betreten des Unterrichtsraumes legt jeder Schüler unaufgefordert das Arbeitsmaterial für die kommende Stunde auf den Tisch.
  • Der Gebrauch von Handys/Smartphones/internetfähigen Endgeräten und weiteren elektronischen Abspielgeräten ist NICHT ERLAUBT!
  1. NACH Unterrichtsschluss
  • Die Schüler hängen die Stühle ein und säubern ihren Platz (auch unter den Tischen). Ein Klassendienst kann eingerichtet werden.
  • Alle Schüler, die mit dem Bus fahren müssen, haben den Busparkplatz zu benutzen (Verlust des Versicherungsschutzes bei Nichtbeachtung).
  1. Allgemeine Regelungen
  • Nach dem Erreichen des Schulzentrums verlassen alle Schüler das Schulgelände erst wieder nach dem jeweiligen Unterrichtsende.
  • Rauchen und Drogen aller Art (z.B. Alkohol) sind für alle Schüler im gesamten Schulbereich (einschl. Busplatz) verboten. Dieses Verbot beinhaltet auch ausdrücklich rauchähnliche Produkte wie z.B. E-Zigaretten und E-Shishas! Weiterhin ist während des gesamten Schultages der Verzehr von allen Arten sogenannter "Energydrinks" und koffeinhaltiger Getränke (z.B. "Cola") für Schüler verboten.
  • Schule ist kein privater Raum! Die Schüler sollen sich bei der Kleiderwahl fragen, ob die gewählten Kleidungsstücke und die Trageweise geeignet sind, um sich in der Schule zu bewegen, ohne dass sich Mitschüler und Lehrkräfte hierdurch belästigt fühlen können. Als Leitmaß gilt die Angemessenheit des Berufslebens (z.B. keine verfassungswidrigen Äußerungen auf der Kleidung, keine sexualisierenden Kleidungsstücke, keine Jogginghosen außerhalb des Sportunterrichts…). Im Zweifelsfall entscheiden die Lehrkräfte über die Angemessenheit! Den Anweisungen aller Lehrkräfte und Beschäftigten beider Schulen im Schulzentrum ist Folge zu leisten.
  • Das Spucken auf den Boden ist verboten.
  • Das Überschütten von Schülern mit Mehl o. Ä. ist auf dem Schulgelände und den angrenzenden Bereichen im Umkreis von mind. 300 m untersagt.
  • Es ist nicht erlaubt, zubereitete Speisen und offene Getränke aus der Cafeteria herauszutragen.
  • Im gesamten Innenbereich darf nicht gelaufen und Ball gespielt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, auf den Treppengeländern herunterzurutschen oder mit Gegenständen bzw. Schneebällen zu werfen.
  • Arztbesuche sollten generell in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden (Sonderregelung im Einzelfall).
  • Kranke Schüler, die während des Schultages die Schule verlassen müssen, melden sich beim Klassen- oder Fachlehrer am Ende der Stunde ab und erhalten von der Lehrkraft ein Formular, das sie zum Sekretariat mitnehmen. Die Abmeldung erfolgt direkt anschließend im Sekretariat (Beginn der Pause), von dort werden die Eltern benachrichtigt.
  • Nach dem Ende der Erkrankung ist der Klassenlehrkraft unverzüglich (spätestens fünf Werktage nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs) eine schriftliche Entschuldigung für die Krankheitstage vorzulegen. Wird in dieser Zeitspanne keine Entschuldigung durch den Schüler vorgelegt, so gelten die Krankheitstage als unentschuldigte Fehltage, die als solche im Zeugnis vermerkt werden.
  • Die Buslotsen unterstützen die Lehrer bei der Aufsicht am Busplatz. Sie sind dabei allen anderen Schülern gegenüber weisungsbefugt.
  • Die Schule empfiehlt, Wertgegenstände (Handys/Smartphones, Geld…) zu Hause zu lassen oder während des Tages sicher in einem Schließfach der Schule zu verwahren. Alle Gegenstände, die nicht für Lehr- und Unterrichtszwecke benötigt werden, sind bei einem Verlust/bei einer Beschädigung in der Schule NICHT VERSICHERT!

 

  1. Maßnahmen bei Verletzung der Schulordnung

6.1         Abschrift der Schulordnung, ggf. Auswendiglernen einzelner Abschnitte und/oder Anfertigung eines

              Aufsatzes über ein zur Verfehlung passendes Thema

6.2         Pflegearbeiten auf dem Schulgelände / im Schulgebäude (fegen, Müll aufsammeln, Gartenarbeiten etc.)

6.3         Unterstützung des Hausmeisters

6.4         Pflege der Fachräume (Küche putzen, Werkraum aufräumen)

6.5         Pflege der sanitären Einrichtungen

6.6         Benachrichtigung der Eltern

6.7         Kurzzeitiger Ausschluss vom Unterricht

6.8         Bei Nichtbeachtung dieser Maßnahmen oder bei wiederholter Verletzung der Schulordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG eingeleitet werden.

 

 

Scharnebeck, den 06.03.2019

Griebel

Schulleiter und

Vorsitzender der Gesamtkonferenz

[1] Im weiteren Verlauf wird aus sprachlichen Gründen lediglich von Schülern gesprochen; selbstverständlich sind damit auch unsere Schülerinnen gemeint.

 

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