Die SV fungiert als Bindeglied zwischen Schüler- und Lehrerschaft. Sie soll den Schülerinnen und Schülern zeigen, wie durch Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Mitschülern eigene Wünsche, Vorstellungen und Interessen geäußert und verwirklicht werden können. Alle schulischen Fragen können in der SV erörtert werden. Die Mitwirkung der Schüler durch die SV soll zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule beitragen.

Die Klassenvertretungen, Klassensprecher der 5. – 10. Klassen, bilden den Schüler-rat der Schule. Dieser wählt die Schülersprecher/in und die Stellvertreter/innen aus seiner Mitte. An der Schule am Schiffshebewerk gibt es zurzeit 26 Klassen, somit setzt sich der SR im Moment aus 52 Mitgliedern zusammen. Wir haben zwei Schülersprecher und zwei weitere Stellvertreter/Innen. Diese arbeiten zusammen mit anderen Schülervertretern in der SV, (ca. 12-15 Mitglieder).

Die Schülervertretung (SV) setzt sich aus Mitgliedern des Schülerrates und interessierten Schülern zusammen. Dieser SV können auch andere vom Schülerrat gewählte Schüler der Schule angehören. (§78 Abs. 1 u. 2, NSchG)

Die Sitzungen der SV finden wöchentlich in den großen Pausen statt. Eine Sprechstunde der Klassensprecher erfolgt nach einem festgelegten Rhythmus ebenfalls in den großen Pausen.

Bei anliegenden Projekten kann die SV-Sitzung auch wöchentlich einstündig während der Unterrichtszeit stattfinden. (§ 80 Abs. 8, 1.Satz)

Begleitet, betreut und beraten wird die SV durch wenigstens eine/n SV-Lehrer/In.

Die SV verfügt über einen eigenen Raum, in dem die Versammlungen und Sprechstunden der Klassensprecher stattfinden. Der Raum ist durch ein Schild kenntlich gemacht.

Die SV-Sprechstunden werden von den Mitgliedern der SV Stichpunktartig protokolliert. Es wird eine Anwesenheitsliste der Klassensprecher geführt. Diese Aufzeichnungen werden in einem SV Buch gesammelt und dienen als eine Gesprächsgrundlage mit dem SV Berater.

Für Aushänge steht der SV ein Schaukasten zur Verfügung. Dieser ist durch ein Schild kenntlich gemacht.

Die Mitglieder sowie Projekte und Veranstaltungen der SV werden dort ausgehängt und den Schülern somit bekannt gegeben.

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) gibt der Schülerschaft und ihrer

Interessenvertretung einen Rahmen, innerhalb dessen sie sich frei bewegen können.

Gesetzliche Bestimmungen – Auszüge aus dem NSchG

Die Klassenvertretungen, Klassensprecher der 5. – 10. Klassen, bilden denSchüler-rat der Schule. Dieser wählt die Schülersprecher/in und dieStellvertreter/innen aus seiner Mitte. Der Schülerrat wählt ebenfalls die Vertreter/innen für die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand und die Fachkonferenzen. Es können auch andere vom Schülerrat gewählte Schüler der Schule dem Schülerrat und der SVangehören. (§78 Abs 1 u. 2, NSchG)

Die Schülervertreter/innen werden jeweils für ein Schuljahr gewählt.

Sie scheiden aus ihrem Amt aus,

- wenn sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abberufen

werden.

- wenn sie von ihrem Amt zurücktreten.

- wenn sie die Schule nicht mehr besuchen.

Schülervertreter/innen, welche die Schule nicht verlassen haben, führen nach Ablaufder Wahlperiode ihr Amt bis zu den Neuwahlen, längstens für einen Zeitraum von drei Monaten fort.

Vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule am Schiffshebewerk, muss die SV von der Schulleitung oder der zuständigen Konferenz

angehört werden.

Der Schülerrat/die SV haben sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche die Bereiche SV Berater oder -Lehrer/in, Wahlen sowie Sitzungstermine regelt.

Der SV wird von der Schule ein eigener Raum zur Verfügung gestellt.

Das Budget für die SV-Arbeit wird von der Schulleitung verwaltet.

Der Schülerrat und die Klassenschülerschaften können eigene Veranstaltungen durchführen und Schüler-Arbeitsgemeinschaften einrichten.

Die SV informiert auf der Gesamtkonferenz über ihre aktuelle Arbeit.

Rechte der SV

- Informationsrecht: Die SV darf Informationen von Lehrern und Schulleitungerfragen.

- Anhörungs- und Beschwerderecht: Die SV darf sich mit Beschwerden an Lehrer und Schulleitung wenden.

- Vermittlungsrecht: Die SV kann/darf bei Problemen zwischen Schülern, Eltern und Lehrern helfen.

- Teilnahme an Sitzungen der Schülervertretung

- SV-Mitglieder dürfen während des Unterrichts über Ergebnisse der SV-Treffenberichten.

Pflichten der SV

- Interessen der Klasse in der SV und gegenüber Lehrern vertreten.

- Informationspflicht: Die SV muss Mitschüler mit Neuigkeiten aus der Schule auf dem Laufenden halten.

- Regelmäßige Treffen, um Aktionen zu planen und durchzuführen.

- Wahl der Vertreter für die Gesamt- und Fachkonferenzen.

- Wahl der Vertreter für den Schulvorstand.

- Wahl der Schülersprecher/in und der Stellvertreter/innen.

- Die SV wählt eine/n oder zwei SV-Lehrer/Innen.

Suche